10. November 2019| Fortbildung|
Um die Trainerlehrgänge sinnvoll und kostendeckend durchführen zu können, wird eine Mindestteilnehmerzahl von 10 Personen und eine Obergrenze von 20 Personen pro Lehrgang festgelegt. Nur bei einer Absage bzw. bei Überbelegung eines Lehrgangs werden die Teilnehmer informiert.
Eine Anmeldung zu einem Trainerlehrgang erfolgt über das Anmeldeformular an den SVV Lehrwart und der Einzahlung der Lehrgangsgebühr (vgl. aktuelle Finanzordnung des SVV) auf das Geschäftsstellenkonto des SVV. Wenn Sie sich zu einer Aus- oder Fortbildung angemeldet haben, ist die Teilnahme grundsätzlich verpflichtend.
Eine Abmeldung ist nur bis 7 Tage vor Lehrgangsbeginn möglich. Der Verein bzw. der/die Teilnehmer/in sind dafür verantwortlich eine/n Ersatzkandidaten/in zum Lehrgang zu schicken; ansonsten verfällt die Lehrgangsgebühr. In begründeten Einzelfällen kontaktieren Sie bitte vorher den SVV Lehrwart.
Die C- und B-Trainerlizenzen werden nach Ablauf der Gültigkeit immer für drei Jahre verlängert. Hierfür müssen Sie innerhalb der dreijährigen Gültigkeitsdauer Fortbildungen im Umfang von 16 LE besuchen. Zur Verlängerung Ihrer Lizenz senden Sie bitte folgende Unterlagen beim SVV Lehrwart:
Nach Eingang der Unterlagen erhalten Sie ihre Trainerlizenz mit dem Verlängerungsvermerk zurück.
Teilen Sie den Verlust schriftlich an den SVV Lehrwart mit. Reichen Sie dazu folgende Unterlagen beim SVV Lehrwart ein:
Nach Eingang der Unterlagen wird bei der DVV-Lizenzstelle eine neue Trainerlizenz für Sie beantragt.
Übersenden Sie Ihre alte Trainerlizenz (Kopie) zusammen mit den Fortbildungsnachweisen (Kopie) und reichen Sie zusätzlich folgende Unterlagen beim SVV Lehrwart ein:
Nach Eingang der Unterlagen wird bei der DVV-Lizenzstelle eine neue Trainerlizenz für Sie beantragt.
Last modified: 10. November 2019