10. November 2019| Fortbildung|
In den Vereinen gibt es viele Personen, die meist ehrenamtlich Übungsstunden gestalten und durchführen, ohne dafür eine entsprechende Ausbildung erhalten zu haben. Sie profitieren entweder aus dem Erfahrungsschatz aus ihrer Zeit als aktiver Spieler/in oder anderer Trainerkollegen, erarbeiten sich das fehlende Wissen durch Lektüre von Fachliteratur oder arbeiten „aus dem Bauch“ heraus. Manch einer ist an einer regulären Trainerausbildung interessiert, wagt aber nicht den Schritt zur Lehrgangsanmeldung.
Folgende Übersicht zeigt die Ausbildungsmöglichkeiten zum Volleyballtrainer. Die Aufgabe der Landesverbände ist die Umsetzung und Vermittlung der fachspezifischen Ausbildungsinhalte in der ersten und zweiten Lizenzstufe. Die höheren Lizenzstufen (A-Trainer, Diplomtrainer) liegen in der Zuständigkeit des Deutschen Volleyballverbandes (DVV) und des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB).
Daneben können im Bereich Beachvolleyball Zusatzqualifikationen (Qualifikationsvermerk C: 30 LE und Qualifikationsvermerk B: 15 LE) erworben werden. Die weitere Ausbildung für den A-Trainer Beachvolleyball liegt in der Zuständigkeit des DVV.
Um auf lange Sicht qualifizierte und engagierte Trainer und Übungsleiter zu gewinnen und auszubilden, bietet die Trainerassistentenausbildung im Umfang von 20 LE (Lehreinheiten) den Einstieg in das Trainerhandwerk. Vorrangig richtet sich die Trainerassistentenausbildung an interessierte Spielerinnen und Spieler ab 14 Jahren, die im eigenen Verein als Trainer bzw. Co-Trainer in Training und Betreuung von Kinder- und Jugendmannschaften integriert werden sollen.
Diese Ausbildungsstufe bildet den sportartspezifischen Teil der Schülermentorenausbildung des LSVS.
Die ausgebildeten Trainerassistenten/innen sollen
Da es sich bei der Trainerassistentenausbildung um keine offizielle Lizenz des Deutschen Sportbundes handelt, müssen die Teilnehmer keine Prüfungsleistung erbringen. Im Anschluss an die Ausbildung erhalten die Teilnehmer eine Zertifizierung des Saarländischen Volleyballverbandes über die erfolgreiche Teilnahme.
Die Ausbildung dient der Vorbereitung auf eine spätere Teilnahme an der C-Trainerausbildung, die inhaltlich auf der Trainerassistenten-Ausbildung aufbaut. Um den Einstieg in die erste Lizenzstufe zu erleichtern, können Inhalte der Trainerassistentenausbildung mit bis zu 10 LE anerkannt werden.
Die C-Trainer- bzw. Fachübungsleiterlizenz ist die erste Lizenzstufe eines Trainers innerhalb der Ausbildungsabschnitte des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB). Die Tätigkeit des C-Lizenz Trainers umfasst die Hinführung von Spielerinnen und Spielern zur leistungs- bzw. breitensportorientierten Betätigung im Volleyball sowie die Gestaltung des Grundlagentrainings. Vorrangig sollen daher Trainer/innen ausgebildet werden, die im unteren Leistungsbereich tätig sind und sich die wesentlichen Kenntnisse und Fertigkeiten für die Gestaltung von Training und Wettkampf aneignen möchten.
Die Ausbildungsinhalte orientieren sich an den jeweils aktuellen Rahmenrichtlinien des Deutschen Sportbundes und an der DVV Lehrordnung. Die Ausbildungsdauer beträgt 120 LE (Lehreinheiten) und untergliedert sich in einen Grund- und Aufbaulehrgang von 100 LE und in einen Prüfungslehrgang von 20 LE. Alle Ausbildungsabschnitte müssen innerhalb vonzwei Jahren absolviert sein.
Die Ausbildung beginnt mit dem Grundlehrgang (50 LE) und behandelt u. a. die Themenfelder Sportorganisation und Sportrecht, Rolle des Trainers, Sportrecht, Sportmedizin, Sportverletzungen / -schäden, funktionelles Dehnen und Kräftigen, Planung und Durchführung einer Trainingseinheit, Kleine Spiele, Grundlagen der Trainingslehre und Grundlagen der Spielhandlungen.
Die Inhalte des sich anschließenden Aufbaulehrgangs (50 LE) unterscheiden sich hinsichtlich des gewählten Profils: während im Profil „C-Trainer/in Leistungssport“ die Ausbildung wettkampforientiert ist, wird im Profil „Fachübungsleiter“ der Schwerpunkt auf eine breitensportorientierte Ausbildung gelegt. Beide Ausrichtungen können entweder der Altersstufe „Erwachsene“ oder „Kinder/Jugendliche“ zugeordnet werden. Für Absolventen des Grundlagenlehrgangs des LSVS besteht die Möglichkeit der Teilnahme am Aufbaulehrgang.
Im Anschluss an den Aufbaulehrgang findet der Prüfungslehrgang statt.
Zur Prüfungszulassung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Die Prüfungsleistungen bestehen aus einer schriftlichen Klausur und einer praktischen Lehrprobe mit Lehrprobenentwurf. Alle Prüfungsteile müssen für die Lizenzerteilung bestanden sein. Sollte ein Prüfungsteil nicht bestanden werden, so kann die Klausur durch eine mündliche Prüfung abgeprüft werden; die Lehrprobe inklusive Lehrprobenentwurf ist mit einem neuen Thema erneut abzulegen.
2. Lizenzstufe – B-Trainer/-in Leistungssport
Die B-Trainer-Ausbildung stellt die zweite Lizenzstufe der Trainerausbildung des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) dar. Der Tätigkeitsbereich des B-Trainers umfasst die planmäßige Ausbildung der volleyballspezifischen Techniken und weiterführende Taktiken, die systematisches Planung und Durchführung des Mannschaftstrainings und der Betreuung von Wettkampfmannschaften auf mittlerer Wettkampfebene (Oberliga bis Dritte Liga) sowie der Talentsichtung und Talentauswahl. Die B-Trainerlizenz ist für die Betreuung einer Mannschaft in der Regionalliga bzw. in der Dritten Liga verpflichtend.
Aufbauend auf den Kenntnissen und Fertigkeiten der C-Trainerlizenzstufe soll der/die B-Trainer/in vertiefte Kenntnisse und Fertigkeiten in folgenden Bereichen erwerben:
Die Ausbildungsdauer beträgt insgesamt 75 LE (Lehreinheiten). Die einzelnen Ausbildungsabschnitte untergliedern sich in einen Ausbildungslehrgang (50 LE), die eigenständig zu verfassende Hausarbeit (15 LE) und in eine Trainingshospitation (10 LE) bei einem/r Trainerkollegen/in mit mindestens B-Lizenz oder höher.
Bei der Teilnahme müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Die Prüfungsleistungen bestehen aus einer schriftlichen Prüfung in Form einer Hausarbeit und/oder einer Klausurund einer praktischen Lehrprobe samt Lehrprobenentwurf. Für die Lizenzerteilung müssen beide Prüfungsteilebestanden und der Nachweis der Trainingshospitation erbracht sein. Alle Ausbildungsabschnitte müssen innerhalb von zwei Jahren absolviert sein. Nach diesem Zeitraum ist die komplette Ausbildung neu zu absolvieren.
3. Lizenzstufe – A-Trainer/-in Leistungssport
Die A-Trainer-Ausbildung stellt die dritte Lizenzstufe der Trainerausbildung des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) dar. Sie wird zentral vom Deutschen Volleyball-Verband (DVV) einmal pro Jahr durchgeführt und umfasst insgesamt 90 LE. Die A-Trainer-Ausbildung richtet sich an Trainer, die leistungsorientiert Mannschaften auf nationalem Niveau (1. und 2. Bundesliga) bzw. Jugendmannschaften auf entsprechendem Leistungsniveau trainieren und betreuen. Die A-Lizenz ist die Trainertätigkeit in der 1. oder 2. Bundesliga vorgeschrieben.
Die Teilnahme an der A-Trainer-Ausbildung setzt grundsätzlich eine
Die Meldung des/der Kandidaten/in erfolgt über den SVV Lehrwart an den DVV. Interessenten wenden sich daher mit einer ausführlichen Beschreibung ihrer Trainerlaufbahn sowie der Perspektive als Volleyballtrainer im oberen Leistungsbereich direkt an den SVV Lehrwart.
Der DVV-Lehrausschuss legt die Auswahl der Nominierungen nach folgender Prioritätenliste fest:
Fortbildungslehrgänge zur Lizenzverlängerung
Grundsätzlich ist jeder Trainer oder Übungsleiter für die rechtzeitige Verlängerung seiner Lizenz selbst verantwortlich.
Die Verlängerung einer Volleyball-Lizenz für drei Jahre erfolgt durch die Teilnahme an volleyballspezifischenFortbildungslehrgängen im Umfang von mindestens 16 Lerneinheiten (LE). Diese müssen innerhalb des gültigen Zeitraums der Lizenz absolviert werden. Die Gültigkeit wird vom Jahr des Ablaufs der Lizenz hochgerechnet.
Eine Mehrfachanrechnung derselben Fortbildungsveranstaltung für eine oder mehrere Lizenzen ist nicht zulässig. Die Ausbildung in einer höheren Lizenzstufe beinhaltet die Verlängerung der niedrigeren Lizenzstufe. Die Anrechnung anderer Fortbildungsnachweise (z.B. Fortbildungen des Landesportverbandes Saar) müssen vom SVV Lehrwart genehmigt werden.
Bei der Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung werden vom SVV Lehrwart Teilnahmebescheinigungen mit Angabe des Umfangs der absolvierten Lehreinheiten ausgestellt. Zur Verlängerung der Trainerlizenz sind die Originallizenz und die Fortbildungsnachweise (in Kopie) zusammen mit einem frankierten und adressierten Rückumschlag beim SVV Lehrwart einzureichen.
Neben der Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen des SVV besteht die Möglichkeit der Trainingshospitation bei den SVV Kadertrainern/innen. Die Trainingshospitation wird im Umfang von maximal acht Lehreinheiten (= zwei Trainingseinheiten) als Lizenzverlängerung angerechnet. Im Vorfeld ist ein formloser Antrag beim SVV Lehrwart zu stellen, der die Hospitationsmaßnahme bei den SVV Kadertrainern anmeldet. Während der Hospitation ist von den Hospitanten ein Trainingsprotokoll anzufertigen und ein Abschlussgespräch mit den Kadertrainern/innen zu führen. Das Protokoll wird von den Kadertrainern/innen unterschrieben und von den Hospitanten an den Lehrwart weitergeleitet.
Last modified: 10. November 2019